Was darf man als Funkamateur?

Vielleicht sollte die Frage anders gestellt werden: "Womit beschäftigen sich Funkamateure?"

Wie weiter oben bereits angesprochen, ist der Amateurfunk in erster Linie ein experimenteller Funkdienst. So sind Funkamateure unter anderem dazu berechtigt, ihre Technik (Sender, Empfänger, Antennen, Meßgeräte u.v.m.) selbst zu entwickeln und zu bauen.
Der Funkbetrieb spielt sich auf den für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzbereichen ab, die mittlerweile von Längstwelle (136 kHz), Kurzwelle (z.B. 80m-, 40m und 10m-Band), Ultrakurzwelle (2m- und 70cm-Band) bis in den Mikrowellenbereich vertreten sind.
Die Anzahl der Betriebsarten nimmt dabei ständig zu: Ist Morsetelegrafie die älteste und wohl auch bekannteste, so gibt es neben Sprechfunk auch Verfahren wie Funkfernschreiben, Bildfunk oder Amateurfernsehen. Die zunehmende Verbreitung der Computertechnik brachte nun auch Betriebsarten wie PacketRadio oder Digitales Amateurfernsehen mit sich.

Wer darf nun was?

In Deutschland werden Funkamateure in drei Lizenzklassen eingeteilt:

Lizenzklasse 1: Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 1 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung
Lizenzklasse 2: Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 2 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen über 30 MHz in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.
Lizenzklasse 3: Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen 144 bis 145 MHz und 430 bis 440 MHz in allen zugelassenen Betriebsarten mit eingeschränkter Sendeleistung kleiner als 10 Watt.